Hessisches Kultusministerium (HKM) will fire-exit.de schließen!
Mehr dazu im Dachgeschoss:
Am 5. Oktober 2009 wurde während der schriftlichen Abitur-Prüfung im Fach Mathematik am Abendgymnasium Frankfurt ca. 40 Minuten vor Prüfungsende der Feueralarm ausgelöst. Die Prüfung wurde infolgedessen unterbrochen. Im Anschluss wurden die Studierenden von der Schulleitung darüber informiert, dass die Prüfung nicht fortgesetzt wird und die Klausuren eingesammelt werden. Weiterhin versicherte uns die Schulleitung, dem zuständigen Schulamt vorzuschlagen, die abgebrochene Klausur dennoch zu korrigieren und evtl. mit verringertem Erwartungshorizont zu bewerten. Die Entscheidung sollte uns, den Studierenden, bis spätestens zum 7. Oktober 2009 mitgeteilt werden.
Am 6. Oktober 2009 erreichte einige der betroffenen Studierenden folgende E-Mail:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe soeben von Fr. Kambas erfahren, dass das Mathe-Abitur beim Nachschreibtermin am Montag, den 02.11.09 wiederholt wird und die Note dieser Nachschreibklausur gewertet wird. Die Präsentationsthemen werden, ausnahmsweise, am Donnerstag ausgegeben, obwohl die Mathe-Klausur noch nicht geschrieben ist. Bitte informiert Eure Studierenden, falls Ihr sie per Mail erreichen könnt.
Die gestern geschriebenen Klausuren brauchen nicht korrigiert zu werden.
Anmerkung meinerseits:
Die eingesammelten Bearbeitungen sollten geordnet (nach Person und in alphabetischer Reihenfolge) und mit Namen beschriftet in den bereits ausgehändigten Ordner abgelegt werden. Vielleicht könnt Ihr diese Unterlagen noch bis Donnerstag bei mir abgeben.Für Nachfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Viele Grüße
Herta Walther
Anmerkungen zum Verständnis:
Bei der in der Mail erwähnten Frau Kambas handelt es sich um die Schulleiterin des Abendgymnasiums Frankfurt, bei Frau Walther, der
Autorin obiger E-Mail, um die Studienleitung des desselben.
Obige E-Mail veranlasste mich dazu noch am selben Tage folgende Beschwerde an Schulleitung, Schulamt und Kultusministerium einzureichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich soeben erfahren habe, wird die schriftliche Abitur-Prüfung im Fach Mathematik für alle Abiturienten des Abendgymnasiums Frankfurt aufgrund eines Fehlalarms verpflichtend am 2. November 2009 wiederholt. Diese Entscheidung ist selbstverständlich im Sinne der Gleichbehandlung aller Abiturienten am Abendgymnasium Frankfurt zu treffen gewesen.
Auf absolutes Unverständnis meinerseits trifft allerdings Ihre Entscheidung, die erste – durch den Feueralarm erst 45 Minuten vor Abgabe unterbrochene – Klausur als nie stattgefunden zu betrachten und auf eine Korrektur und eventuelle (optionale) Wertung zu verzichten.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller hessischen Abiturienten an einer Abendschule bestehe ich jedoch auf eine Korrektur der ersten stattgefundenen schriftlichen Abitur-Prüfung im Fach Mathematik.
Weiterhin ist hinsichtlich der Wertungsfrage bereits ein Präzedenzfall eingetreten, der im Sinne der Schülerinnen und Schüler/Studierenden entschieden wurde. Aufgrund der fehlerhaften Aufgabenstellungen bei der Abitur-Prüfung im Fach Mathematik an Tagesschulen im Frühjahr diesen Jahres wurde diese Prüfung ebenfalls (verpflichtend) wiederholt. Im Unterschied zu Ihrer jetzigen Entscheidung wurden jedoch beide Klausuren korrigiert und die jeweils besser bewertete Klausur in die endgültige Abitur-Wertung genommen. Im Zuge der Gleichbehandlung ALLER Schülerinnen und Schüler/Studierenden bestehe ich deshalb auf das selbe Vorgehen im Falle der abgebrochenen Abitur-Prüfung am 05. Oktober 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Kristof Korwisi
Schüler/Studierender am Abendgymnasium Frankfurt
Am darauf folgenden Tag, den 7. Oktober 2009, erhielt ich eine Rückmeldung aus dem Hessischen Kultusministerum:
Sehr geehrter Herr Korwisi,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht bezüglich der abgebrochenen schriftlichen Abitur-Prüfung im Fach Mathematik am Abendgymnasium in Frankfurt am Main. Ich darf Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Bei besagter Abitur-Prüfung schrieben ca. 40 Studierende in zwei Lerngruppen die Abiturarbeit im Fach Mathematik. Beginn der Einlesezeit war 14:00 Uhr, das Ende der Arbeitszeit wurde in der einen Gruppe auf 18:35 und in der anderen auf 18:45 Uhr festgelegt. Um 18:05 wurde Feueralarm ausgelöst. Das Gebäude wurde umgehend gemäß Alarmplan geräumt; d.h., auch die Abitutrientinnen und Abiturienten verließen die Arbeitsräume. Der ausgelöste Alarm entpuppte sich nach Erscheinen der Feuerwehr als Fehlalarm. Die Arbeit wurde nach Aufhebung des Alarms nicht mehr fortgesetzt.
Das verantwortliche Staatliche Schulamt in Gießen hat danach die Entscheidung getroffen, dass die Mathematikarbeit am 02.11.2009 wiederholt wird. Um den weiteren Ablauf der Prüfungsphase nicht zu sehr zu stören, wurde seitens des Staatlichen Schulamtes gestattet, dass die Präsentationsthemen allen Studierenden am letzten Schultag vor den Herbstferien ausgehändigt werden dürfen.
Über die Bewertungsmodalitäten der abgebrochenen Abiturarbeit ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Im Vergleich zu den Abiturarbeiten des Landesabiturs 2009 muss jedoch festegestellt werden, dass sich die gegenwärtige Situation davon insofern unterscheidet, dass dieses Mal die erste Prüfung nicht beendet werden konnte. Die entgültige Entscheidung wird Ihnen von Ihrer Schule mitgeteilt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im AuftragGregor Verhoff
Hessisches Kultusministerium
Referat M.1
Am 9. Oktober erreichte einige Studierende ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes hinsichtlich der getroffenen Entscheidung desselben. Die Entscheidung wurde bereits am 8. Oktober durch die Schulleitung des Abendgymnasiums durch einen Aushang bekannt gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich mit einer Eingabe an mich gewandt und letztlich darum gebeten, bei der Wiederholung der abgebrochenen Abiturarbeit analog zum Verfahren im Landesabitur Mathematik bei den Gymnasien im März / April dieses Jahres die erste Arbeit zu korrigieren und zu bewerten und nach der Wiederholung die bessere der beiden Arbeiten in das Prüfungsergebnis einzubeziehen. Dies ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Meine Begründung entnehmen Sie bitte dem in der Anlage beigefügten Schreiben, das gleichlautend auch an das Abendgymnasium Frankfurt geschickt wurde.
Ich habe Verständnis für Ihre Hinweise auf besondere Belastungen, die durch die Wiederholung entstehen. Diese Bedenken müssen aber nach der Klärung der rechtlichen Fragen in der Abwägung zurückgestellt werden. Mir tut es leid, dass Sie durch das unsolidarische Verhalten eines Einzelnen in diesem Fall besonders betroffen sind, die rechtliche Situation lässt aber keine andere Entscheidung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Bernhardt
Ltd. Schulamtsdirektor
Staatliches Schulamt für den Landkreis
Gießen und den Vogelsbergkreis
Folgend das obiger E-Mail angehängte Schreiben.
Abiturprüfung am Abendgymnasium Frankfurt im Fach Mathematik am 05.10.2009
Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene vom 13.09.2003 i.d.F. vom 14.03.2006Sehr geehrte Frau Kambas,
aufgrund mehrerer Eingaben von Studierenden bezüglich der Entscheidung, die abgebrochene Abiturprüfung zu wiederholen, möchte ich Sie bitten, den Studierenden meine Rechtsauffassung darzulegen. Grundsätzlich gilt es, durch meine Entscheidung den Gleichbehandlungsgrundsatz der Prüflinge eines Prüfungsdurchgangs zu wahren.
Sachverhalt:
Zwei Lerngruppen schrieben die Landesabiturklausur im Fach Mathematik. Das Ende der Arbeitszeit war in einer Gruppe auf 18:35 und in der anderen auf 18:45 Uhr festgelegt worden. Um 18:05 Uhr wurde Feueralarm ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt hatte nur ein Studierender seine Abiturarbeit beendet, alle übrigen waren noch bei der Bearbeitung. Das Gebäude wurde gemäß Alarmplan geräumt, auch die Abiturientinnen und Abiturienten verließen ihre Arbeitsräume. Nachdem die Feuerwehr festgestellt hatte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, konnte der übrige Unterrichtsbetrieb fortgesetzt werden. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Kambas, brach die Abiturklausur ab. Sie informierte die Schulaufsicht am Dienstagvormittag über den Vorfall.Bewertung und Entscheidung der Schulaufsicht:
- Die Entscheidung der Prüfungsausschussvorsitzenden, die Arbeit nicht fortzusetzen, war sachgemäß. Da es den Abiturientinnen und Abiturienten während der alarmbedingten Unterbrechung möglich war, Informationen über die Arbeit auszutauschen, wäre es nach einer Fortsetzung der Arbeit nicht möglich gewesen, eigenständig erbrachte von solchen Leistungen zu unterscheiden, die ggf. mit Hilfe anderer Studierender zustande gekommen wären.
- Gemäß § 43 Absatz 3 der Bezugsverordnung beträgt die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungen vier Stunden. Einer Gruppe fehlten also 30 Minuten, der anderen 40 Minuten der Bearbeitungszeit. Damit ist der Verlauf der schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik nicht verordnungsgemäß. Die Abiturarbeit ist zu wiederholen.
- Eine Korrektur der unter irregulären Bedingungen geschriebenen Arbeit findet nicht statt. Erfahrungsgemäß werden die letzten Minuten der Bearbeitungszeit dafür genutzt, um die Arbeit noch einmal auf Fehler hin durchzusehen und diese ggf. zu korrigieren. Darüber hinaus ist nicht festzustellen, für welche Aufgaben die Studierenden die restliche Arbeitszeit verwendet hätten. Oft ist es auch so, dass die Bearbeitung einer Aufgabe dann eingestellt wird, wenn der Prüfungsteilnehmer wegen eines Fehlers oder einer unerwarteten Schwierigkeit die Bearbeitung dieser Aufgabe nicht fortsetzt; Arbeiten, die durch ein äußeres Ereignis früher als normal beendet werden, weisen also mehr Fehler auf als Arbeiten, die unter regulären Bedingungen angefertigt wurden. Die Nichtkorrektur der bis zum Abbruch geleisteten Arbeit dient also dem Schutz der Studierenden.
- Die Wiederholung der Mathematikarbeit im Landesabitur bei den Gymnasien und beruflichen Gymnasien im April dieses Jahres ist nicht als Präzedenzfall anzusehen. Bei dieser Arbeit stand allen Prüflingen beim ersten Durchgang die vollständige Arbeitszeit zur Verfügung. Es gab aber Unterschiede hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem die Prüflinge über die Korrektur unterrichtet wurden. Damit entstand eine Ungleichbehandlung der betroffenen Prüflinge. Um diesen Verfahrensfehler zu beheben, hat das Hessische Kultusministerium allen Prüfungsteilnehmern ermöglicht, die Arbeit freiwillig zu wiederholen. Dies war in der Sache gerechtfertigt, da die Prüfungsteilnehmer sehr unterschiedlich betroffen waren: Nicht nur der Zeitpunkt der Information über den Fehler war relevant, sondern es gab auch Prüflinge, die von diesem Fehler überhaupt nicht tangiert waren, weil sie z. B. mit anderen Rechnertechniken arbeiteten oder die betreffende Aufgabe gar nicht zur Bearbeitung durch die Lehrkräfte ausgewählt war. Da die Wiederholung freiwillig war, musste die erste Arbeit korrigiert werden, um einen möglichen Nachteil auszuschließen. Im vorliegenden Fall sind alle Studierenden vom gleichen Ereignis in der gleichen Weise betroffen - keinem stand die vollständige Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Ich hoffe, damit die Bedenken der Studierenden ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftraggez.
(Bernhardt)
Ltd. Schulamtsdirektor
Obiges Schreiben als PDF: ssg_2009-10-09.pdf
Am 12. Oktober 2009 sah es allerdings schon wieder ganz anders aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das hessische Kultusministerium hat in der o.a. Sache folgende neue Entscheidung getroffen: Es wird analog dem Vorgehen bei der Landesabiturarbeit im Fach Mathematik im Frühjahr dieses Jahres verfahren: Die Mathematikarbeit wird wiederholt. Auch die erste Arbeit wird korrigiert und bewertet. Die bessere der beiden Arbeiten wird dann in die Gesamtqualifikation einbezogen.
Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Eingaben erledigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Bernhardt
Ltd. Schulamtsdirektor
Staatliches Schulamt für den Landkreis
Gießen und den Vogelsbergkreis